Anke Beilstein: Keine Vollverschleierung an rheinland-pfälzischen Schulen

08.02.2020

Vollverschleierung an Schulen

Zum Hamburger Urteil, dass einer Schülerin eine vollverschleierte Teilnahme am Unterricht nicht verboten werden kann, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein:

„Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. „Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. „Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. „Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädche „Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädche „Vollverschleierung ist definitiv kein Ausdruck religiöser Vielfalt. Vollverschleierung steht ganz klar für Unterdrückung von Frauen und Mädche Unterdrückung von n. Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. n. Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. . Deshalb muss uns das Hamburger Urteil wach rütteln – wir müssen es ernst nehmen und handeln. Die Landesregierung, allen voran das von Frau Hubig geführte Bildungsministerium, muss zügig eine Änderung des Schulgesetzes in die Wege leiten. Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt sind, gilt und steht nicht zur Diskussion.“ Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt sind, gilt und steht nicht zur Diskussion.“ Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt sind, gilt und steht nicht zur Diskussion.“ Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt Das Bildungsministerium hat derweil angekündigt das Hamburger Urteil zunächst prüfen zu wollen. Diese Prüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass Vollverschleierung an unseren Schulen nichts zu suchen hat, denn der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleich viel wert und gleichberechtigt sind, gilt und steht nicht zur Diskussion.“ sind, gilt und steht nicht zur Diskussion.“