
Die Saatkrähen-Plage in Rheinhessen: Eine Herausforderung ohne Lösung in Sicht | Von Jan Metzler MdB
22.06.2023Jan Metzler MdB und stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Rheinland-Pfalz bemängelt die Enthaltung von Rheinland-Pfalz bei der Bundesratsinitiative:
„Die zunehmende Saatkrähen-Plage bereitet den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rheinhessen weiterhin erhebliche Probleme. In vielen Gemeinden der Region haben auch in diesem Jahr wieder Heerscharen von Vögeln ihre Brutplätze aufgesucht. Die deutliche Zunahme der Saatkrähenpopulation führt mittlerweile zu steigenden Schäden in der Landwirtschaft und zu massiven Belastungen durch Dreck und Lärm für die Anwohner in den Siedlungsräumen.
Der Haken bei der Bekämpfung: Die Saatkrähe darf weder bejagt noch vergrämt werden. Grund dafür ist die EU-Artenschutzverordnung, unter der die Saatkrähe als schützenswerter Brutvogel aufgeführt wird.
Über viele tausend Brutpaare nisten mittlerweile in der Region. Häufig befinden sich die Brutplätze der Saatkrähe in unmittelbarer Nähe von Siedlungen, was zu großem Leid für viele Anwohner führt. Zahlreiche Zuschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die ich in den letzten Monaten erhalten habe, verdeutlichen die enorme Belastung, der sie ausgesetzt sind. Besonders in diesem Jahr wird auch der wirtschaftliche Schaden durch die große Anzahl an Vögeln deutlich. Die Krähen dezimieren mittlerweile ganze Obstplantagen, wodurch die Landwirte immer häufiger einen Totalschaden melden müssen.
Die Gefährdung der Art kann kein Argument sein nicht zu handeln. Mag sein, dass die Saatkrähe mit Blick auf Gesamteuropa nach wie vor bedroht ist, aber wir sind in Rheinhessen an einem Punkt angelangt, an dem die Überlegung zulässig sein muss, ob wir es mit dieser Populationsstärke und Vermehrungsrate noch mit einem artenschutzrechtlich besonders schützenswerten Tier zu tun haben. Zumal die Saatkrähe auf der Roten Liste des Landes Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren als ungefährdet eingestuft wird.
Trotz zahlreicher Bemühungen von verschiedenen Seiten scheint die Landesregierung von Rheinland-Pfalz aber offenbar an einer Lösung nicht interessiert. Dies hat sich erst kürzlich durch die gescheiterte Bundesratsinitiative des Landes Bayern gezeigt, den Schutzstatus der Saatkrähe herabzustufen und sie in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Bei dieser Abstimmung enthielt sich Rheinland-Pfalz ohne Angabe von Gründen. Andere Länder wie Frankreich, Schweden und die Slowakei haben längst Ausnahmeregelungen eingeführt, die die Bejagung unter bestimmten Bedingungen in besonders betroffenen Gebieten erlauben.
Auch wir sollten in den sogenannten ‚Hot-Spots‘ eine Änderung des Artenschutzes zulassen, denn wir brauchen dringend eine Lösung, die sowohl den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger als auch dem Naturschutz gerecht wird.“