
Patrick Schnieder MdB: Karlsruhe stoppt Heizungsgesetz – Ampel-Versagen mit Ansage
06.07.2023Das durch die Ampel verursachte chaotische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seinen Höhepunkt erreicht. Karlsruhe hat dem Antrag meines Fraktionskollegen Thomas Heilmann stattgegeben und die für Freitag vorgesehene 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs gestoppt. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. Es ist eine Voll-Klatsche für die Ampel und ein Versagen der Regierung Scholz mit Ansage. Der Umgang der Ampel mit dem Parlament, aber insbesondere mit den Menschen, die von dem Gesetz betroffen sind, war in den vergangenen Monaten unsäglich. Es ist gut und spricht für unseren Rechtsstaat, das Karlsruhe dieses unwürdige Schauspiel vorerst beendet hat.
Die Ampel und insbesondere die Grünen haben nicht nur die gesellschaftliche Dimension des Heizungsgesetzes unterschätzt, sondern seit Monaten handwerklichen Pfusch betrieben. Das lange Hin und Her der Ampel mündete in einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf, der nach wie vor viele Fragen offenlässt. Dies bestätigten auch nahezu alle Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag. Ein Beispiel hierfür ist die kommunale Wärmeplanung. Die Ampel möchte die Kommunen mit dem GEG bereits heute verpflichten, bis Ende Juni 2026 bzw. für kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Bislang ist jedoch völlig unklar, wie die Ampel die kommunale Wärmeplanung – also die Heizinfrastruktur – konkret ausgestalten möchte. Denn der Gesetzentwurf zur Wärmeplanung soll erst im Herbst 2023 vorgestellt werden. Gleiches gilt für Ausgestaltung der Förderkulisse für den Heizungsaustausch. Mit der Novelle des GEG wollte die Ampel somit den zweiten vor dem ersten Schritt gehen. Gerade bei einem Gesetzespaket dieser Dimension, welches nahezu jeden Menschen in Deutschland betrifft, sollte der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten. Der Staat hat die Verantwortung, die zweifelsfrei notwendige Wärmewende sozial verträglich zu gestalten. Die Ampel wird dieser Verantwortung in keiner Weise gerecht und erweist dem Klimaschutz mit ihrem chaotischen Vorgehen einen Bärendienst.
Ich hoffe, dass die Ampel den Warnschuss des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, innehält und die Zeit nutzt, um den Entwurf des GEG gründlich zu überarbeiten und wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Ob dies angesichts des immensen Schadens, der in den vergangenen Monaten angerichtet wurde, überhaupt möglich ist, werden die weiteren Beratungen zeigen.